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AVR 5, Oktober 2025, Seite 173

Zustellung außerhalb der Arbeitszeiten?

Oder: Zur Ungleichheit der Zustellmöglichkeiten zwischen Behörde und Steuerpflichtigen

Stefan Schuster

Der VwGH hatte am , Ra 2025/15/0008, darüber zu entscheiden, ob außerhalb einer Bürozeit eine Zustellung bewirkt werden kann oder nicht. Das Höchstgericht kam zum Schluss, dass dies möglich ist; Pech, wenn die Postsendung nach Büroschluss dennoch von jemandem angenommen wird. Das wirft einige Fragen auf: Wie verhält es sich mit den Regeln bezüglich der Zustellung an die Behörde? Kann man daraus Parallelen auch für eine elektronische Zustellung ziehen?

1. Zugrunde liegender Sachverhalt

Das Erkenntnis des BFG bezüglich Bescheidbeschwerden wurde laut dem vorliegenden Rückschein am von der steuerlichen Vertreterin übernommen.

Die Revisionswerberin brachte gegen dieses Erkenntnis außerordentliche Revision ein. Diese wurde fälschlich am direkt beim VwGH eingebracht. Der Gerichtshof leitete daraufhin die Revision an das zuständige BFG weiter, wo sie am einlangte. Am gleichen Tag, dem , langte postalisch eine mit datierte außerordentliche Revision beim BFG ein.

Im Vorlagebericht erwähnte das BFG, dass auf dem Rückschein als Übernahmedatum der vermerkt und dieser von einer Mitarbeiterin der steuerlichen Vertreterin der Revisionswerberin unterschrieben worden sei. In einer Stellungnahme der...

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