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Finanzverwaltung und Abgabengeheimnis im Lichte der Informationsfreiheit
Mit wurde das Amtsgeheimnis abgeschafft und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen eingeführt. Die Finanzverwaltung ist insbesondere von der damit zusammenhängenden Änderung des Abgabengeheimnisses in § 48a BAO betroffen. Außerdem sind sowohl die Abgabenbehörden als auch das BMF aufgrund der neuen Rechtslage informationspflichtige Organe. In diesem Beitrag werden ihre Informationspflichten vor dem Hintergrund des geltenden Rechts in Zusammenschau mit der neugefassten abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht dargestellt und die Abläufe sowie das - von der BAO abweichende - Verfahren iZm dem IFG veranschaulicht.
1. Überblick
Mit Inkrafttreten des neuen Art 22a B-VG und des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) am ist das Amtsgeheimnis entfallen. An seine Stelle ist ein Grundrecht auf Zugang zu Information getreten, das auf einfachgesetzlicher Ebene durch das IFG konkretisiert wird. Die neue Informationsfreiheit besteht aus zwei wesentlichen Säulen: einer Pflicht zur Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse (proaktive Informationspflicht) und einer Pflicht zur Informationserteilung auf Anfrage (reaktive Informationspflicht). Zweitere ist stark an die bisherige Auskunftspflicht und die dazu ergangene Judikatur angelehnt. Als...