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Mitbestimmung bei Einführung sonstiger leistungsbezogener Prämien und Entgelte
Art. 1 Z 9 des Ministerialentwurfs vom zu einer Änderung des ArbVG und anderer Gesetze, 178/ME 24. GP.
In Reaktion auf das (zwingende Mitbestimmung bei einem „Performance-Management-Modell“), soll im Rahmen der angeführten Novelle des ArbVG der Anwendungsbereich der zwingenden Mitbestimmung in Bezug auf die Einführung von Leistungsentgelten auf Akkord-, Stück- und Gedinglöhne sowie akkordähnliche Prämien und Entgelte eingeschränkt werden. Die zwingende Mitbestimmung des Betriebsrates für die Einführung sonstiger leistungsbezogener Prämien und Entgelte soll aber nicht mehr gelten.