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ASoK 8, August 2010, Seite 296

Kauf von Medikamenten im Internet wird verboten

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 (AWEG 2010) beschlossen, wodurch der Bezug von Medikamenten über das Internet ausdrücklich verboten wird. Durch die Schaffung vollzugstauglicher und praxisnaher Vorschriften soll mit diesem Gesetz vor allem eine effiziente Überwachung der Einfuhr und des Verbringens von in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln gewährleistet werden, um das hohe Risiko zu reduzieren, das mit dem illegalen Bezug von minderwertigen, gefälschten oder gesundheitsschädlichen Produkten einhergeht. Das AWEG 2010 enthält daher eine ausdrückliche Verbotsregelung für den grenzüberschreitenden Bezug von Arzneiwaren und Blutprodukten, die im Fernabsatz – etwa über das Internet – bestellt wurden. Werden solche Produkte entgegen dieser Bestimmung nach Österreich eingeführt oder verbracht, können sie von Zollorganen oder Organen des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen an den Absender zurückgesandt oder – falls dies nicht möglich ist – vernichtet werden. Die Kosten dafür hat der jeweilige Besteller zu tragen.

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