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ASoK 8, August 2010, Seite 286

Die Rolle des Brandschutzbeauftragten im Betrieb

Jedes Unternehmen hat eine gewisse Anzahl an Brandschutzbeauftragten zu bestellen

Mag. Bernhard Geiger und Mag. Christian Toppelreiter

Betreffend die Stellung und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Brandschutzbeauftragten im Betrieb kam es in jüngster Vergangenheit zu diversen Neuerungen in der österreichischen Rechtsordnung. Der Brandschutzbeauftragte wird in der einschlägigen Literatur jedoch eher „stiefmütterlich“ behandelt. Der folgende Beitrag soll die grundsätzliche Rolle dieser für den Arbeitnehmerschutz wichtigen Position klären und aufzeigen, welche rechtlichen Verpflichtungen sich vor dem Hintergrund des Brandschutzes daraus für Unternehmen ergeben.

Einleitung

Der Rolle des betrieblichen Brandschutzes, insb. jener des bzw. der Brandschutzbeauftragten, wird vor allem im Bereich von Dienstleistungsunternehmen nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Der folgende Beitrag widmet sich dem Thema des Brandschutzbeauftragten und soll eingehend darstellen, dass jedes Unternehmen in der Europäischen Union, und daher auch in Österreich, gewisse Verpflichtungen zu erfüllen hat, um den Regelungen des betrieblichen Brandschutzes Genüge zu tun und somit die Sicherheit der einzelnen Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Europarechtliche Aspekte

Mit dem Beitritt zur Europäischen Union am hat Österreich auch den acquis communautaire...

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