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ASoK 8, August 2010, Seite 285

EU-Parlament für Reglementierung unbezahlter Praktika

Das EU-Parlament erkennt Indizien, dass Praktikanten verstärkt als billiger Ersatz für teure Arbeitskräfte ausgebeutet werden, und möchte diesem Trend mit der Regulierung unbezahlter Praktika begegnen. In einem ersten Schritt sprach sich das Plenum in einer Resolution für die Schaffung einer europäischen Qualitätscharta mit Mindestanforderungen für Praktika aus. In dieser soll eine „Mindestzuwendung basierend auf den Lebenshaltungskosten am Praktikumsort“ enthalten sein. Praktikanten sollen zudem Versicherungsschutz und Sozialleistungen erhalten. Abgesichert werden soll zudem, dass ein Praktikum „keine realen Arbeitsplätze ersetzen“ soll, sondern Teil einer Ausbildung ist. Dass ein Praktikum nur während der Ausbildung gemacht werden kann und nicht, wenn diese schon abgeschlossen ist, könnte etwa durch einen Vertrag mit der zuständigen Bildungseinrichtung sichergestellt werden. Bei Praktika sollen künftig zudem die Art der Tätigkeit und die zu erwerbenden Qualifikationen klar ersichtlich sein. Außerdem sollen Praktika zeitlich begrenzt werden.

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