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ASoK 8, August 2010, Seite 270

Eckpunkte der Mindestsicherung

Ein Überblick

Dr. Andreas Gerhartl

Mit der unter dem Schlagwort „Bekämpfung der Armutsgefährdung“ firmierenden Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung wurde ein vordringliches Anliegen der österreichischen Sozialpolitik verwirklicht. Diese Neuregelung löst die bis dahin bestehende Sozialhilfe ab. Ihre Implementierung in die Rechtsordnung erfordert aber nicht nur eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, sondern auch die Schaffung landesgesetzlicher Regelungen sowie die Adaptierung bundesgesetzlicher Bestimmungen.

Einleitung

Die Regelungen über die bedarfsorientierte Mindestsicherung bestehen nicht nur in einer Harmonisierung und inhaltlichen Weiterentwicklung der bisherigen Sozialhilferegelungen der Länder, sondern beinhalten ein Gesamtpaket, das sich aus unterschiedlichen Maßnahmen zusammensetzt und auch Beiträge des Bundes inkludiert. Aus kompetenzrechtlichen Gründen ist primäre Rechtsgrundlage eine (im Folgenden als „Staatsvertrag“ bezeichnete) Vereinbarung i. S. d. Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern, deren Ausführung bzw. Umsetzung im Wesentlichen durch Gesetze bzw. Verordnungen auf Landesebene erfolgt. Trotz der mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung verfolgten Vereinheitlichungsbestrebungen und -ten...

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