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ED/2021/9 zur Klassifizierung von Schulden als kurz- bzw. langfristig
Konkretisierung des Vorliegens eines Rechts zur Verschiebung der Erfüllung
Im November 2021 hat das IASB den Exposure Draft ED/2021/9 „Non-current Liabilities with Covenants“ veröffentlicht. Mit den darin enthaltenen Regelungen sollen Ergänzungen bzw. Anpassungen in IAS 1 aufgenommen werden, die Zweifelsfälle im Zusammenhang mit der Klassifizierung von Schulden hinsichtlich ihrer Fristigkeit vermeiden. Insbesondere bei bestehenden Covenant-Vereinbarungen für Fremdfinanzierungen herrschte Unsicherheit, unter welchen Voraussetzungen eine Zuordnung als kurzfristige bzw. langfristige Schuld vorzunehmen ist bzw. wie die entsprechenden Kriterien zu interpretieren und anzuwenden sind. Hier sollen die geplanten Änderungen Abhilfe schaffen und so auch eine uneinheitliche Handhabung in der Unternehmenspraxis vermeiden. Die Kommentierungsfrist zu ED/2021/9 wurde bis zum festgesetzt.
1. Hintergrund der vorgeschlagenen Änderungen
Für die Gliederung der Schulden in einem IFRS-Abschluss beinhaltet IAS 1 Anforderungen an die Fristigkeit der Schulden als Kriterium für eine Unterscheidung in langfristige und kurzfristige Schulden, die grundsätzlich an einem zeitlichen Horizont von einem Jahr orientiert sind. So sind z.B. Darlehensverbindlichkeiten gem. IAS 1.71...