Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kontaktrecht zwischen Befürchtungen und Kindeswohl
iFamZ 2020/121
Die Aufrechterhaltung des Kontakts zu beiden Elternteilen ist grundsätzlich für eine gedeihliche Entwicklung des Kindes erforderlich und liegt daher im wohlverstandenen Interesse des Kindes. Jede sich ohne Gefährdung des Kindeswohls bietende Möglichkeit einer Kontaktaufnahme muss genutzt werden.
2. Dem Vater steht aufgrund vorangegangener Entscheidungen der Vorinstanzen ein Kontaktrecht zu seiner Tochter im Ausmaß von zwei Stunden an jedem zweiten Samstag unter Begleitung der Mutter und eines Mitarbeiters einer Familienberatungseinrichtung zu. Nunmehr bestätigte das Rekursgericht die Entscheidung des Erstgerichts, mit der dieses (…) den Antrag der Mutter, das Kontaktrecht des Vaters zu seiner Tochter auszusetzen, abwies und ihr auftrug, das für die Durchführung der begleiteten Kontakte notwendige Erstgespräch bei der Familienberatungseinrichtung binnen vier Wochen durchzuführen, die Tochter kindgerecht auf die Kontakttermine vorzubereiten und die angeordneten Kontakttermine mit der Tochter wahrzunehmen.
3.1 Die Tochter ist sensibel und leidet an cerebralen (epileptischen) Anfällen, deren Anzahl aber aufgrund der durchgeführten Therapie in jüngster Zeit si...