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ASoK 6, Juni 2010, Seite 205

Wichtige Fristen in der Lehrlingsausbildung

Eine Checkliste für die betriebliche Praxis

Dr. Manfred Pichelmayer

Die nachfolgende Checkliste versteht sich als Hilfsmittel und gibt einen Überblick über die in der Praxis relevanten Fristen und andere Zeiträume, die für Lehrbetriebe und Ausbilder, aber auch Betriebsräte interessant sein können.

Fristen nach dem BAG


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Thema
Frist nach BAG
Norm
Erstmaliges Ausbilden in einem Betrieb aufgrund eines Feststellungsbescheides ohne Ausbilderprüfung
18 Monate
Scheidet ein Ausbilder unvorhergesehen aus, hat der Lehrberechtigte die Bestellung eines Ausbilders gegenüber der Lehrlingsstelle anzuzeigen.
Meldefrist: 4 Wochen
Frist für neuen Ausbilder:
18 Monate
Vor der Erlassung dieses Feststellungsbescheides durch die Lehrlingsstelle ist der Kammer für Arbeiter und Angestellte Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zu geben.
Frist für die Abgabe einer Stellungnahme durch die AK: 3 Wochen
Ist seit der Rechtskraft des Feststellungsbescheides und der erstmaligen Aufnahme eines Lehrlings ein Zeitraum von mehr als 15 Monaten verstrichen, ist die Eintragung des Lehrvertrages zu verweigern.
15 Monate
Die Lehrlingsstelle hat auf Antrag des Lehrberechtigten die Lehrlingshöchstzahl durch Bescheid zu erhöhen. Die Lehrlingsstelle hat unverzüglich ein Gutachten des Lande...

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