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Einbringung - (An-)Meldung der Einbringung
Wenn weder eine Anmeldung der Einbringung im Wege der Sachgründung bzw. einer Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Firmenbuch noch eine Meldung der Einbringung bei dem gemäß § 58 BAO für die übernehmende Körperschaft zuständigen Finanzamt erfolgt ist, können die mit einer Einbringung i. S. d. Art. III UmgrStG verbundenen steuerrechtlichen Wirkungen nicht eintreten.
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Einbringung - (An-)Meldung der
Einbringung
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Der Fall
Beabsichtigt war die Einbringung eines Teilbetriebs (gewerbliche Vermietung einer Liegenschaft) im Wege der Sachgründung unter Anwendung des Art. III UmgrStG rückwirkend zum (Notariatsakt vom ), um insbesondere die grunderwerbsteuerlichen und gesellschaftsteuerlichen Begünstigungen des UmgrStG in Anspruch zu nehmen.
Die Entscheidung
Strittig war im Verfahren u...