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BFGjournal 2, Februar 2009, Seite 77

Einbringung - Befreiung von der Gesellschaftsteuer für Kapitalerhöhung

Klaus Hirschler, Gottfried Maria Sulz und Christian Oberkleiner

Besteht der Betrieb am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrags länger als zwei Jahre als Vermögen des Einbringenden, ist die Voraussetzung des § 22 Abs. 3 UmgrStG (nunmehr § 22 Abs. 4 UmgrStG) erfüllt.


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Einbringung - Befreiung von der Gesellschaftsteuer für Kapitalerhöhung
§ 22 Abs. 3 (nunmehr § 22 Abs. 4) UmgrStG

Der Fall

Mit Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom wurde der bereits länger als zwei Jahre bestehende Betrieb „Privatkundengeschäft“ unter Anwendung des Art. III UmgrStG von einer Muttergesellschaft (Genossenschaft) in eine TochterkaS. 78pitalgesellschaft eingebracht. Aus Anlass der Sacheinlage wurde entsprechend der im Einbringungsvertrag vorgesehenen Regelung bei der Tochtergesellschaft einige Tage später eine Kapitalerhöhung beschlossen. Vor Eintragung im Firmenbuch wurde in ei...

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