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BFGjournal 2, Februar 2009, Seite 70

Zählen die an die Gemeinde zu zahlenden Aufschließungskosten zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer?

Hedwig Bavenek-Weber

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Zählen die an die Gemeinde zu zahlenden Aufschließungskosten zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer?

Der Fall

In einem Kaufvertrag im Jahr 2008, bei dem unter anderem die Gemeinde Vertragsbeteiligte war, ist folgender Passus enthalten: „Zusätzlich zum Kaufpreis ist vom Käufer an die Gemeinde für die Erschließung und für infrastrukturelle Maßnahmen ein Betrag in Höhe von S. 7110 Euro pro Quadratmeter, sohin ... ein Betrag in der Höhe von insgesamt 25.000 Euro (...) zu bezahlen.“ Dem Kaufvertrag war eine Vereinbarung der Vertragsbeteiligten aus dem Jahr 2006 vorangegangen, wonach die Gemeinde beabsichtigte, auf den gegenständlichen „Freilandgrundstücken“ ein Gewerbegebiet zu schaffen und umzuwidme...

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