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BFGjournal 2, Februar 2009, Seite 69

Erwerb der „vereinigten Anteile“ durch den Treuhänder - Vertragsabschluss und mündliche Nebenabreden zu formbedürftigen Verträgen

Hedwig Bavenek-Weber

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Erwerb der „vereinigten Anteile“ durch den Treuhänder - Vertragsabschluss und mündliche Nebenabreden zu formbedürftigen Verträgen

Der Fall

Der Gesellschafter A trat mit einem notariellen Abtretungsvertrag an den Gesellschafter B seine GmbH-Anteile um 1 Euro ab. Gleichzeitig mit dem Abtretungsvertrag wurde ein Treuhandvertrag abgeschlossen und vom Gesellschafter B (Treuhänder) ein Anbot auf Rückerwerb des GmbH-Anteils gestellt, sodass der Treugeber (Gesellschafter A) jederzeit dieses Anbot annehmen kann.

Das Finanzamt setzte für diesen Rechtsvorgang die Grunderwerbsteuer fest, da alle Anteile abgetreten worden seien. In der dagegen erhobenen Berufung wurde unter anderem vorgebracht, der Abtretungsvertrag habe nicht...

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