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Erwerb der „vereinigten Anteile“ durch den Treuhänder - Vertragsabschluss und mündliche Nebenabreden zu formbedürftigen Verträgen
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Erwerb der „vereinigten Anteile“
durch den Treuhänder - Vertragsabschluss und mündliche
Nebenabreden zu formbedürftigen Verträgen
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Der Fall
Der Gesellschafter A trat mit einem notariellen Abtretungsvertrag an den Gesellschafter B seine GmbH-Anteile um 1 Euro ab. Gleichzeitig mit dem Abtretungsvertrag wurde ein Treuhandvertrag abgeschlossen und vom Gesellschafter B (Treuhänder) ein Anbot auf Rückerwerb des GmbH-Anteils gestellt, sodass der Treugeber (Gesellschafter A) jederzeit dieses Anbot annehmen kann.
Das Finanzamt setzte für diesen Rechtsvorgang die Grunderwerbsteuer fest, da alle Anteile abgetreten worden seien. In der dagegen erhobenen Berufung wurde unter anderem vorgebracht, der Abtretungsvertrag habe nicht...