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BFGjournal 2, Februar 2009, Seite 67

Unterliegt ein als Ehepakt bezeichneter Notariatsakt der Vergleichsgebühr?

Hedwig Bavenek-Weber

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Unterliegt ein als Ehepakt bezeichneter Notariatsakt der Vergleichsgebühr?

Der Fall

Zwischen den Ehegatten wurde ein Ehepakt in Form eines Notariatsaktes mit folgendem Inhalt abgeschlossen: Die Ehegatten vereinbaren für den Fall der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe, dass die derzeitige Ehewohnung (= Liegenschaft und Haus) im alleinigen Eigentum des Ehemanns bleibt, der seiner Ehefrau einen Ausgleichsbetrag von 272.500 Euro zu zahlen hat. Sollte die Aufhebung der Gemeinschaft innerhalb von fünf Jahren ab Fertigstellung des Umbaus eintreten, hat die Ehegattin das Recht, das Haus bis zum Ablauf dieser fünf Jahre ausschließlich, jedoch gemeinsam mit den Kindern zu bewohnen (Wohnrecht). Die Ehegattin leistet einen ...

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