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(Kontakt-)Sauna und Umsatzsteuersätze
Steht für die Besucher eines Saunabetriebs nicht die körperliche Erbauung, der Erhalt der Gesundheit und die Verbesserung des Wohlbefindens im Vordergrund, sondern sollen vor allem sexuelle Kontakte angeknüpft werden, unterliegt das Entgelt für den Saunabesuch dem Normalsteuersatz von 20 %.
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Der Fall
Strittig war, ob die Umsätze einer sog. „Kontaktsauna“, in der die Nutzung einer Sauna mit der Anbahnung oder der Durchführung von sexuellen Kontakten verbunden wird, dem ermäßigten Steuersatz nach § 10 Abs. 2 Z 6 UStG 1994 („die unmittelbar mit dem Betrieb von Schwimmbädern verbundenen Umsätze und die Thermalbehandlung“) unterliegt.
Die Entscheidung
Eine „Sauna“ ist ein beheizter Raum mit sehr hoher Temperatur oder eine Gruppe solcher Räume, entweder als freistehendes Gebäude oder als Teil eines größeren Gebäudes, worin ein Schwitzbad genommen wird. Eine Saunaanstalt ist häufig an eine öffentliche Schwimmhalle...