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BFGjournal 2, Februar 2009, Seite 63
Anhängige Amtsbeschwerden
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; beim VwGH anhängig unter
2008/13/0243
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Rückzahlung von Pensionsversicherungsbeiträgen i. Z.
m. nicht steuerpflichtigen Einkünften
Laut UFS sind rückerstattete Pensionsversicherungsbeiträge keine steuerpflichtigen Einkünfte, wenn die Pensionsversicherungsbeiträge mit nicht steuerpflichtigen Einkünften im Zusammenhang standen und somit keine Werbungskosten darstellten. Das Finanzamt vertritt jedoch die Ansicht, dass § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 vorsieht, die Rückzahlung von Pflichtbeiträgen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu zählen, sofern die Pflichtbeiträge ganz oder teilweise aufgrund des Vorliegens von Einkünften einbehalten oder zurückgezahlt wurden. |
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