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Vertragsmechanismen im Private Equity
Stellen Sie sich vor, Ihnen wird angeboten in ein Start-up zu investieren. Die Technologie und der Markt sehen hervorragend aus und auch auf die Bewertung haben Sie sich geeinigt. Nun scheint alles klar, wenn da nicht viele Einzelheiten zu den Verträgen aufkommen würden. Ab wann darf ein Exit durchgeführt werden, wie wird der Erfolg verteilt, wer ist vor Verwässerung geschützt etc? Fast scheint es so, als könnte Ihr Deal im letzten Moment an den Details scheitern ...
Private Equity lebt von klaren Spielregeln. Wo große Summen an Kapital, hohe Risiken und unterschiedliche Interessen von Investoren, Gründern und Management aufeinandertreffen, ist die vertragliche Architektur entscheidend. In Investment- und Gesellschaftervereinbarungen finden sich daher eine Vielzahl von Begriffen und Regelungen, die versuchen, alle Eventualitäten, die im Laufe des Investments auftreten können, zu regeln.
1. Exit-Rechte: Drag Along und Tag Along
Ein zentrales Thema ist die Gestaltung von Exits, also des Verkaufs des Unternehmens oder seiner Anteile.
Drag Along Rights („Mitziehrechte“): Mehrheitseigentümer können Minderheitsgesellschafter verpflichten, ihre Anteile im Rahmen eines Verkaufs mitzuveräußern....