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Der „Papamonat“ aus arbeitsrechtlicher Sicht
Neuer Anspruch des Vaters (bzw des anderen Elternteils) auf Freistellung anlässlich der Geburt eines Kindes
Zur 2016 eingeführten sozialrechtlichen Leistung eines „Bonus für Väter während der Familienzeit“ im Sinne des FamZeitbG waren arbeitsrechtlich von Gesetzes wegen – im Gegensatz zur Situation bei anderen speziellen Karenzierungen (zB Bildungskarenz, Pflegekarenz) – keine ausdrücklichen Begleitmaßnahmen vorgesehen. Mit der Novelle BGBl I 2019/73 wurde nunmehr eine begleitende Regelung über einen „Anspruch“ des Vaters „auf Freistellung anlässlich der Geburt eines Kindes“ geschaffen, welcher für Geburten ab in Betracht kommt. Im Folgenden soll diese in § 1a VKG niedergelegte Regelung analysiert werden.
1. Gesetzlicher Anspruch auf Vaterfreistellung (Elternteilfreistellung)
Nach § 1a VKG besteht nunmehr ein (arbeitsrechtlicher) Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Konsumation einer einmonatigen Freistellung anlässlich der Geburt eines (bzw „seines“) Kindes (sogenannter Papamonat). Laut Begründung des dem Gesetzesbeschluss zugrunde liegenden Initiativantrags soll für Väter die Möglichkeit geschaffen werden, eine Freistellung zum Zwecke der Kinderbetreuung bereits während des (fiktiven) Beschäftigungsverbots der Mutter nach der Geburt in Anspruch zu nehmen. Dadurch wird von Anfang an eine intensive Vater...