Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 10. Oktober 2025, Seite 1265

Kursverluste aus einem Fremdwährungsdarlehen sind keine Werbungskosten für Vermietungseinkünfte

Entscheidung: (Zurückweisung der Parteirevision).

Normen: §§ 16, 27 Abs 3 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger nahm im Jahr 1998 ein Fremdwährungsdarlehen (in Schweizer Franken; CHF) für die Generalsanierung eines Obergeschosses und für den Ausbau des Dachgeschosses eines Gebäudes (beide Privatvermögen) auf. Im Anschluss an einen tilgungsfreien Zeitraum vereinbarte er mit der Bank, den Kredit nach Leistung einer Abschlagszahlung mittels Vierteljahreszahlungen in einer vereinbarten Höhe zu bedienen. Die Zinsen, Provisionen und Spesen wurden nach Vorschreibungen durch die Bank separat entrichtet.

In den Jahren 2011 und 2012 (Verfahrenszeitraum) führten die in CHF zu leistenden Tilgungszahlungen aufgrund von Währungsschwankungen im Vergleich zu den korrespondierenden Eurobeträgen zur Verausgabung von Tilgungsmehrbeträgen. Die vom Steuerpflichtigen als Werbungskosten geltend gemachten Tilgungsmehrbeträge wurden vom Finanzamt nicht berücksichtigt.

Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, die Tilgungsmehrbeträge seien ebenso wie Konvertierungsverluste nicht als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften zu berücksichtigen.

Rechtliche Beur...

Daten werden geladen...