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Europäische Kommission genehmigt die Regelung zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit
Die Europäische Kommission hat am eine österreichische Beihilferegelung zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt.
Die Regelung wird ab Oktober 2026 für einen Zeitraum von fünf Jahren zur Stromversorgungssicherheit beitragen. Mit der Regelung wird die bestehende Netzreserve, die im Jahr 2021 genehmigt wurde und 2026 ausläuft, erweitert und verlängert. Neben mehreren technischen Änderungen sieht die neue Regelung Verträge auf monatlicher Basis und weitere Anpassungen vor, damit vermehrt kleinere Ressourcen, insbesondere Stromverbraucher, die durch eine Verringerung ihres Stromverbrauchs Laststeuerung bereitstellen können, teilnehmen können.
Die Regelung sieht vor, dass einer der österreichischen Übertragungsnetzbetreiber, die Austrian Power Grid AG (APG), Kraftwerksbetreibern, die Stilllegungen angekündigt haben, eine Vergütung zahlt, wenn sie für die Stabilisierung des Stromnetzes wichtige Kraftwerke weiterhin bereithalten. Die Regelung wird auch Stromspeicheranlagen und Anbietern von Laststeuerung offenstehen. Die geförderten Kapazitäten müssen verfügbar sein und sich in Österreich oder in einem seiner Nachbarländer befind...