Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 10. Oktober 2025, Seite 1241

Regierungsvorlage zur neuen Weiterbildungszeit

(SWK) - Ende September wurde auch die Regierungsvorlage (RV 209 BlgNR 28. GP) zur Implementierung der neuen AMS-Weiterbildungsbeihilfe im Nationalrat eingebracht. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Die Nachfolgeregelung für das außer Kraft getretene Weiterbildungsgeld will höhere zeitliche und inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung, eine stärkere Kontrolle, Erfolgsnachweise und Meldepflichten sowie Rückforderungsmöglichkeiten umsetzen.

Generell sind zwölf Monate ununterbrochene arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung vor der Maßnahme nötig, wobei Zeiten des Kinderbetreuungsgeldes (Elternkarenz) unmittelbar davor ausgeschlossen sind. Die Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden bzw 20 ECTS umfassen (16 bei Kinderbetreuung bis zum siebten Lebensjahr).

Arbeitgeber sollen sich an den Kosten beteiligen: Bei einem Bruttoentgelt ab der Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage (2025: 6.450 Euro) haben sie 15 % der Weiterbildungsbeihilfe zu übernehmen, wodurch sich der AMS-Betrag entsprechend verringert.

Die Beihilfe des AMS wird in einem einkommensabhängigen Stufenmodell festgelegt, orientiert sich am Fachkräftestipendium (mindestens 40,40 Euro pro Tag 2025) und is...

Daten werden geladen...