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ASoK 4, April 2010, Seite 153

Ermittlung der anwendbaren Rechtsvorschriften nach der neuen Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Verordnung (EG) Nr. 883/2004; Verordnung (EG) Nr. 987/2009 (= Durchführungsverordnung zur Verordnung [EG] Nr. 883/2004), Fragen-Antworten-Katalog der Versicherungsträger.

Die Versicherungsträger haben einen umfangreichen und sehr informativen Fragen-Antworten-Katalog zur Bestimmung des anwendbaren Rechts im Hinblick auf die ab geltende neue Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erstellt. Die wichtigsten Aussagen dieses Katalogs sollen im Folgenden dargestellt werden.

S. 154 Entsendung von Dienstnehmern (Art. 12 Abs. 1 Verordnung [EG] Nr. 883/2004; Art. 14 Abs. 1 und 2 Verordnung [EG] Nr. 987/2009)

  • Für die Anwendbarkeit der Entsenderegelung ist eine Anbindung des Dienstnehmers an den Staat, von dem aus die Entsendung erfolgt (= Entsendestaat), erforderlich. Die Entsenderegelung ist grundsätzlich aber auch dann anwendbar, wenn ein Arbeitnehmer nur im Hinblick auf eine Entsendung eingestellt wird. Voraussetzung ist nach Art. 14 Abs. 1 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 allerdings, dass der Arbeitnehmer unmittelbar vor Beginn seiner Beschäftigung bereits den Rechtsvorschriften des Entsendestaates unterliegt. Nach dem zur Interpretation der Entsenderegelung ergangenen Beschluss der Verwaltung...

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