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Diskriminierung im Vorfeld einer Bewerbung
Gleichbehandlungspflicht gilt im gesamten Auswahlprozess
Nach einer OGH-Entscheidung kommt eine Diskriminierung bei Begründung des Arbeitsverhältnisses auch durch ein im Vorfeld einer Bewerbung gesetztes Verhalten in Betracht. Der OGH begründet dies im Wesentlichen damit, dass jedes diskriminierende Verhalten, das der Arbeitgeber im Auswahlprozess setzt, rechtswidrig ist, und räumt Stellenwerbern im Ergebnis das Recht darauf ein, sich diskriminierungsfrei zu bewerben. Der Beitrag beschäftigt sich mit den zahlreichen Fragen, die diese Entscheidung aufwirft.
Sachverhalt
Die 1984 geborene Klägerin entschloss sich nach Abschluss des Abiturs in Deutschland zum Geografiestudium in Wien. Sie hat bereits im Juni 1999 ein Betriebspraktikum in einem Atelier absolviert und von August 2003 bis Juli 2004 an einem freiwilligen ökologischen Praktikum in Wien teilgenommen. Anfang des Jahres 2005 las sie eine Internetstellenausschreibung der Beklagten betreffend zwei Lehrverhältnisse für „Zimmer(er)innen“ und informierte sich bei der deutschen Industrie- und Handelskammer über das Jobprofil des Lehrberufs des Zimmerers. Dabei wurde ihr bewusst, dass man ein räumliches Vorstellungsvermögen benötigt und auch schwindelfrei und wetterfest sein muss. Die Kläger...