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ASoK 4, April 2010, Seite 135

Neues zum Arbeitnehmerschutz

Zahlreiche neue Verordnungen wurden erlassen

Mag. Andrea Thomann

Der vorliegende Beitrag behandelt die Neufassung der Formel für die Bewertung von Ganzkörper-Vibrationen nach der Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV), die Anpassung der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), insb. des 4. Abschnitts derselben, an den Stand der Technik, die Lenker/innen-Ausnahmeverordnung (L-AVO), die Novelle der Fahrtenbuchverordnung (FahrtbV) sowie die Aerosolpackungsverordnung 2009.

Verordnung Lärm und Vibrationen

Die Novelle der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Verordnung Lärm und VibrationenVOLV), BGBl. II Nr. 22/2006, durch BGBl. II Nr. 302/2009 ist mit in Kraft getreten.

Aufgrund von Auslegungsschwierigkeiten hinsichtlich der Bewertung von Ganzkörper-Vibrationen des Anhangs B ist der Text in Anhang B neu gefasst worden. Die neue textliche Beschreibung der Formel wird in Analogie zu jener für Hand-Arm-Vibrationen gestaltet, da bei dieser keine Verständnisprobleme aufgetreten sind. Für die Bewertung von Ganzkörper-Vibrationen wird nun von einer Vektorsummenformel ausgegangen, was der seit Langem geübten und bewährten Praxis entspricht.

Danach erfolgt die Bewertung des Ausmaßes der Exposition gegenüber Ganzkörper-Vibrationen anhand der Berechnung des auf den Bezugszeitraum von acht Stunden normierten Tagesexpositionswertes aw,8h; dieser wir...

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