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ASoK 4, April 2010, Seite 132

Baustellenkontrollen in Deutschland

Befugnisse der Prüf- und Kontrollstellen

Mag. Robert Leitner

Immer wieder kommt es bei der Arbeitnehmerentsendung auf Baustellen in Deutschland zu Fragen hinsichtlich der Befugnisse der deutschen Kontroll- und Prüforgane. Der Umfang der Prüfberechtigung ergibt sich aus § 8 AEntG, der die Einhaltung der Arbeitsbedingungen durch Arbeitgeber normiert. Prüfberechtigt sind die Behörden der Zollverwaltung gem. § 16 AEntG, deren Befugnisse sich vorrangig am Zweck des Gesetzes – der Verhinderung von illegaler Beschäftigung, Lohn- und Sozialdumping – zu orientieren haben. Konkret stehen daher arbeits- und aufenthaltsrechliche Verstöße im Mittelpunkt der Kontroll- und Prüftätigkeit. Darüber hinaus sind die Zollbehörden auch befugt, Verstöße gegen die gewerbe- und handwerksrechtlichen Vorschriften sowie gegen Leistungsmissbrauch und Steuerhinterziehung zu ahnden.

Kontrolle durch Zollbehörden

Mit rund 6.500 Beschäftigten bekämpft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Deutschland die illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit. Die FKS ist bundesweit flächendeckend an 113 Standorten vertreten.

Die Befugnisse der mit der Kontrolle und Ahndung beauftragten FKS-Mitarbeiter umfassen das Recht, die Geschäftsräume sowie Grundstücke des Arbeitgebers und Auftragg...

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