Haftung bei Immobilien
1. Aufl. 2025
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S. 193VII. Haftung der rechtsberatenden Berufe
1. Übersicht
Rechtsberatende Berufe nehmen in der Gesellschaft eine verantwortungsvolle Rolle ein. Zu den rechtsberatenden Berufen zählt der Beruf des Rechtsanwalts, des Notars und des Steuerberaters. Im Zusammenhang mit der Haftung bei Immobilien kommt allen drei Berufsgruppen eine wichtige Funktion zu.
Von den rechtsberatenden Berufen wird erwartet, dass sie durch ihre fachliche Expertise in der Lage sind, die ihnen aufgetragenen Aufgaben vollständig und zufriedenstellend zu lösen. Gemäß der Rsp darf der derjenige, der beispielsweise einen Rechtsanwalt betraut, annehmen, dass dieser in besonderem Maße geeignet ist, ihn vor Nachteilen zu schützen, und daher alle nach der Rechtsordnung erforderlichen Schritte zur Verwirklichung des ihm bekannten Zwecks unternehmen wird.
Hervorzuheben ist aufgrund der besonderen Vertrauenswürdigkeit der rechtsberatenden Berufe und deren hoher Qualifikation in Rechtsfragen, dass sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit als Sachverständige im Sinne des § 1299 ABGB anzusehen sind und somit einem strengen Haftungsmaßstab unterliegen. Hierzu wird in den nachstehenden Kapiteln noch Näheres ausgeführt.
Die nachstehenden Ausführungen be...