Haftung bei Immobilien
1. Aufl. 2025
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S. 147V. Haftung des Immobilienmaklers
1. Einleitung
Nachstehend werden die Haftung und die Tätigkeit des Immobilienmaklers im Bereich des Liegenschaftsverkehrs kursorisch anhand von allgemeinen Überlegungen sowie der Rechtsprechung dargestellt. Der Beitrag beschränkt sich auf haftungsrechtliche Grundlagen, die zu einer Schadenersatzpflicht des Immobilienmaklers führen können. Ein allfälliger Anspruchsverlust auf Vereinnahmung der Provision (zB mangelnder Hinweis auf ein Naheverhältnis zum vermittelnden Dritten) wird hier ausdrücklich nicht vertiefend behandelt.
2. Rechtsgrundlagen für die Haftung des Immobilienmaklers
Nach der Legaldefinition gemäß § 16 Abs 1 MaklerG ist ein Immobilienmakler, wer als Makler gewerbsmäßig Geschäfte über unbewegliche Sachen vermittelt.
Folgende rechtliche Grundlagen sind bei der Prüfung der Haftung des Immobilienmaklers beachtlich:
das Maklergesetz (MaklerG),
die Immobilienmaklerverordnung (ImmMV),
die GewO und
die allgemeinen Bestimmungen des ABGB (zB Haftung für Rat und Tat gemäß § 1300 ABGB, Schutzgesetzverletzung oder absichtliche, sittenwidrige Schädigung).
Hervorzuheben ist, dass den Immobilienmakler keine Tätigkeitspflicht trifft (§ 4 Abs 1 MaklerG). Ohne Tätigkeitspflicht sind allfällige Schadenersatzforderungen grundsätzlich sch...