Haftung bei Immobilien
1. Aufl. 2025
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S. 3I. Allgemeine Haftungsfragen
1. Haftungssubjekte
Rund um das Thema „Immobilien“ ergeben sich im Alltag unterschiedliche Haftungsthemen - ob bei der Errichtung, bei der bloßen Bewirtschaftung bzw Erhaltung oder der Übertragung von Immobilien. Die Haftung kann diverse Beteiligte in verschiedenen Konstellationen betreffen, wie etwa die mit der Planung beauftragte Ziviltechniker-GmbH, die für die Errichtung zuständige Bau-ARGE oder den Immobilienmakler beim Verkauf einer Immobilie. Im vorliegenden Kapitel soll ein allgemeiner Überblick über die Haftungsgrundlagen dargelegt werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Voraussetzungen für die gewährleistungs- und schadenersatzrechtliche Haftung. Folgende Fragen werden daher im Zuge des Kapitels beantwortet: Wer haftet? Wofür haftet man? In welchem Ausmaß wird gehaftet?
1.1. Haftung von natürlichen Personen
Um die Frage „Wer haftet?“ beantworten zu können, ist ein grundlegendes Verständnis für die Rechts- und Handlungsfähigkeit eines Menschen erforderlich. Diese sind Voraussetzungen, um überhaupt haftbar werden zu können.
Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Das bedeutet, dass die Rech...