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ASoK 2, Februar 2010, Seite 75

Dienstgeberbeitrag nach dem FLAG bei Rückzahlung von Arbeitslöhnen

-G/06.

Zahlt ein Arbeitnehmer erhaltene Überbezüge an den Arbeitgeber zurück, so kann er diese Rückzahlung hinsichtlich der Lohn- bzw. Einkommensteuer als Werbungskosten berücksichtigen. Eine Korrektur des bereits anlässlich der irrtümlichen Auszahlung entrichteten Dienstgeberbeitrags nach dem FLAG im Rückzahlungsmonat ist angesichts der dort vorgesehenen Anknüpfung an den Bruttobezügen nicht möglich.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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