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ASoK 2, Februar 2010, Seite 73

Beitragszuschlag bei verspäteter Anmeldung

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Wenn die Anmeldung bei der GKK nicht vor Arbeitsantritt erfolgt, dann setzt sich der Beitragszuschlag nach einer unmittelbaren Betretung aus zwei Teilbeträgen zusammen: Der Teilbetrag für die gesonderte Bearbeitung beläuft sich auf 500 Euro, der Teilbetrag für den Prüfeinsatz auf 800 Euro. Bei erstmaliger verspäteter Anmeldung mit unbedeutenden Folgen kann der erstgenannte Teilbetrag entfallen und der zweitgenannte Teilbetrag auf 400 Euro herabgesetzt, in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen sogar gestrichen werden.

Wenn der Dienstgeber nicht darlegen kann, warum mit dem tatsächlichen Arbeitseinsatz nicht bis zum erfolgreichen Abschicken der Mindestanmeldung hätte zugewartet werden können, liegt selbst dann kein besonders berücksichtigungswürdiger Fall vor, wenn die behauptete Notwendigkeit besteht, aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle auf einer Baustelle zur Einhaltung der Fertigungstermine kurzfristig an einem Samstag eine neue Arbeitskraft einzusetzen.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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