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ASoK 2, Februar 2010, Seite 61

Betriebsvereinbarung über Kündigungstermine zulässig

Entscheidungsanmerkung zu

Dr. Ingrid Korenjak

Das vorliegende Urteil des OGH befasst sich erstmalig mit der Frage, ob eine Betriebsvereinbarung gem. § 97 Abs. 1 Z 22 ArbVG auch Kündigungstermine normativ regeln kann.

Aus dem Sachverhalt

Im Unternehmen des Beklagten stand eine Betriebsvereinbarung mit nachstehendem Inhalt in Geltung: „Das Dienstverhältnis kann von beiden Seiten zum Ende eines jeden Kalendermonats unter Einhaltung der im Angestelltengesetz vorgesehenen Kündigungsfrist gelöst werden.“ Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Dienstverhältnis des Klägers gem. diesem Kündigungstermin. Mit seiner Klage begehrte der Arbeitnehmer eine Kündigungsentschädigung, weil seiner Ansicht nach die Kündigung des Dienstverhältnisses terminwidrig erfolgt sei. Die Vereinbarung von Kündigungsterminen bilde keinen zulässigen Regelungsgegenstand einer Betriebsvereinbarung. Die Regelung der Betriebsvereinbarung widerspreche auch dem vorzunehmenden Günstigkeitsvergleich, weil der Arbeitnehmer im Vergleich zur gesetzlichen Regelung schlechter gestellt werde. Das Klagebegehren wurde in allen Vorinstanzen abgewiesen, weil die gegenständliche Betriebsvereinbarung für zulässig erachtet wurde.

Aus den Entscheidungsgründen des OGH

Es entspreche der h. L., dass die Regelungsbefugnis für Be...

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