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ASoK 2, Februar 2010, Seite 57

Mangelfreie ärztliche Aufklärung

OGH weist Schadenersatzbegehren einer Patientin ab

Doz. (FH) Dr. Lukas Stärker

Der OGH hat sich im Sommer 2009 mit der Schadenersatzforderung einer Patientin wegen behaupteter mangelhafter ärztlicher Aufklärung befasst. Im vorliegenden Fall kam der OGH jedoch zu der Ansicht, dass die erfolgte Aufklärung vollkommen in Ordnung war und wies die Schadenersatzklage daher ab.

Sachverhalt und Parteienvorbringen

Die Klägerin wurde während ihrer Schwangerschaft mit ihrem vierten Kind vom Beklagten gynäkologisch betreut. Sie litt an Bluthochdruck. Ihre am gemessenen Werte (Blutdruck und Eiweißausscheidung im Harn) entsprachen einer normalen Standardabweichung, sodass keine besonderen Therapiemaßnahmen erforderlich waren. Die Klägerin wurde für den zur nächsten Untersuchung bestellt. Am suchte die Klägerin den Beklagten wegen anhaltender Kopfschmerzen auf. Zu diesem Zeitpunkt wies sie Schwellungen durch Wasser im Gesicht auf, die sich gegenüber der letzten Untersuchung verstärkt hatten. Sowohl der Blutdruck (195/110) als auch die Eiweißausscheidung („+++“) im Harn wiesen wesentlich überhöhte Werte auf. Der Beklagte, der eine drohende „Eklampsie“ erkannt hatte, erklärte der Klägerin, dass es notwendig sei, das Landeskrankenhaus K. aufzusuchen. Er stellte ihr auch eine K...

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