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Karenzgeld und Unvorhersehbarkeit des Überschreitens der Zuverdienstgrenze
Der Krankenversicherungsträger kann bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände (Härtefälle) die Erstattung des zu Unrecht bezahlten Betrags in Teilbeträgen (Ratenzahlungen) zulassen, die Rückforderung stunden und auf die Rückforderung verzichten. Im gegenständlichen Fall lag eine bloß geringfügige (ca. 4,2 %) Überschreitung der Zuverdienstgrenze vor. Zu prüfen ist, ob diese Überschreitung unvorhersehbar war. Das Kriterium der Unvorhersehbarkeit wird dann gegeben sein, wenn die Überschreitung der Zuverdienstgrenze trotz Anlegung eines zumutbaren Sorgfaltsmaßstabs nicht erkannt werden konnte. Den Leistungsbezieher trifft eine Überprüfungspflicht hinsichtlich der Höhe der zu erwartenden Einkünfte ().