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ZWF 5, September 2025, Seite 227

EuGH zur Reichweite des Rückwirkungsgebots

Severin Glaser und Robert Kert

Der EuGH hat das Rückwirkungsgebot schon vor Inkrafttreten der GRC mit ihrem insoweit eindeutigen Art 49 Abs 1 Satz 3 als aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen ableitbaren Grundsatz anerkannt. In seinem jüngst ergangenen Urteil im Fall BAJI Trans hatte er nunmehr Gelegenheit, die Reichweite des Grundsatzes zu präzisieren.

Dem Urteil liegt ein Vorabentscheidungsersuchen des slowakischen Obersten Verwaltungsgerichts zugrunde, das über ein Verwaltungsstrafverfahren wegen der Verwendung eines nicht regelmäßig überprüften Fahrtenschreibers in einem Fahrzeug zum Betontransport zu entscheiden hatte. Materiell-rechtlich ist diese Angelegenheit durch Verordnungen geprägt, die durch innerstaatliches Recht verwaltungsstrafrechtlich abgesichert sind. Zur Tatzeit (2015) und zur Zeit des Eintritts der Rechtskraft des Strafbescheids galt insoweit ein anderer VO-Rechtsrahmen als zur Zeit des auf Basis eines außerordentlichen Rechtsbehelfs geführten Verfahrens des ObersS. 228 ten Verwaltungsgerichts. Aufgrund einer durch das Unionsrecht eingeräumten Ausnahmemöglichkeit sieht die neue Rechtslage nun vor, dass Fahrzeuge zum Betontransport nicht mehr zur Verwendung eines regelmäßig überprüften Fahrtensc...

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