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Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU; Förderungsbetrug
Zehetbauer, Ver(w)irrt im Förderdschungel: Status Quo und Reformbedarf beim Förderbetrug, JSt 2025, 229
Sowohl der Betrug nach §§ 146 f StGB als auch der Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU nach § 168f StGB stellt einen möglichen Straftatbestand bei der betrügerischen Erlangung einer Förderung der EU dar. Im Beitrag werden die wesentlichen Unterschiede der beiden Delikte dargelegt und analysiert. Dabei können allfällige Förderbetrugssachverhalte zu unterschiedlichen Ergebnissen führen und im Fall einer Subsumtion unter beide Tatbestände hinsichtlich des Konkurrenzverhältnisses sowohl eine echte Konkurrenz als auch sämtliche Formen der Scheinkonkurrenz in Erwägung gezogen werden.