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ZWF 5, September 2025, Seite 226

Kontradiktorische Einvernahme; Opferschutz; Durchbrechung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes

§§ 13, 165 StPO

Wukovits, Kontradiktorische Einvernahme § 165 StPO - ein Blick aus der staatsanwaltschaftlichen Praxis, JSt 2025, 326

Zur Gewährleistung des Schutzes vulnerabler Opfergruppen und zur Vermeidung einer späteren Belastung derselben können bereits im Ermittlungsverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft wichtige Aussagen aufgenommen werden, die in der Hauptverhandlung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sein werden. Mit dieser Möglichkeit der kontradiktorischen Vernehmung erfolgt allerdings zugleich eine Durchbrechung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes, wodurch insbesondere bei Verfahren mit Laienbeteiligung den Schöffen oder Geschworenen die Möglichkeit genommen wird, dem Opfer Fragen zu stellen. Ferner stellt sich in der Praxis häufig die Herausforderung einer entsprechenden Ausstattung. In den letzten Monaten wurde die räumliche und technische Ausstattung des Landesgerichts für Strafsachen Wien erheblich verbessert, womit den Anforderungen einer deutlichen Erkennbarkeit von Mimik und Gestik der vernommenen Person sowie einer erforderlichen Tonqualität Rechnung getragen wird.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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