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ASoK 2, Februar 2010, Seite 42

Vereinfachung der GSVG-Beitragsvorschreibung

Ab 1. 1. 2010 kalkulierbare Sozialversicherungsbeiträge für GSVG-Versicherte

Dr. Thomas Neumann

Mit dem 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 (4. SRÄG 2009) wurde die Vereinfachung der GSVG-Beitragsvorschreibung beschlossen. Mit wird dadurch die GSVG-Beitragsvorschreibung kalkulierbarer, weil unterjährige Nachbemessungen auf das nächste Kalenderjahr verschoben werden. Die Höhe der Beitragsvorschreibung bleibt damit für das gesamte Kalenderjahr grundsätzlich unverändert. Gleichzeitig wurde mit dem 4. SRÄG 2009 beschlossen, dass ab die Stundung von GSVG-Beiträgen durch eine echte Herabsetzung der Beitragsgrundlage abgelöst wird. Hohe Beitragsnachforderungen vor Pensionsantritt aufgrund von Stundungen und der Versteinerung der vorläufigen Beitragsgrundlage gehören somit der Vergangenheit an.

Ausgangslage

Die GSVG-Beitragsvorschreibung war bislang aufwendig und kompliziert. Dies wurde zum Teil durch die Art der Darstellung verursacht, lag aber vor allem an der komplexen Rechtslage. Das System der vorläufigen und endgültigen Beitragsgrundlage führte in vielen Fällen zu Nachbemessungen und damit zu einer unterjährigen Veränderung der zu zahlenden Beiträge. Daraus resultierende Nachzahlungen konnten – wenn sie nicht entsprechend eingeplant wurden – zu Zahlungsschwierigkeiten führen.

Beispiel:

Der Tisc...

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