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ZWF 5, September 2025, Seite 214

Verfahrensbeendende Absprachen im Unternehmensstrafrecht

Oliver M. Loksa

Langwierige und ressourcenintensive Verfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität sind für alle Beteiligten frustrierend. Zugleich steigt das strafrechtliche Risiko für Unternehmen (bzw Verbände gemäß VbVG) stetig. Vor diesem Hintergrund wurden verfahrensbeendende Absprachen (Non-Trial Resolutions [NTR] oder Deferred Prosecution Agreements [DPA]) wiederholt als potenzielle und pragmatische Lösung thematisiert. Bislang haben die innerösterreichischen Diskussionen allerdings nur begrenzte Fortschritte erzielt.

Jüngste europäische Initiativen und steigende Fallzahlen von Wirtschaftsstrafverfahren haben nun das Interesse neu entfacht. Vor diesem Hintergrund fand am an der WU Wien die Podiumsdiskussion „Verfahrensbeendende Absprachen im Unternehmensstrafrecht“ statt, in deren Zentrum die Frage stand, ob Österreich ein NTR-System einführen sollte und wie ein solches ausgestaltet werden könnte.

1. Aspekte von Non-Trial Resolutions

1.1. Vereinbarkeit mit den Grundsätzen des nationalen Strafverfahrensrechts

Häufig wird vorgebracht, NTR stünden in Spannungsbeziehung zu fundamentalen Prinzipien des österreichischen Strafrechts. Tatsächlich entschied der OGH im Jahr 2010, dass verfahrensbeendende ...

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