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Methodenauswahl bei Einkünften aus unselbständiger Arbeit im DBA Schweiz
Das BFG (, RV/5100296/2022) hatte darüber zu entscheiden, wie im Zusammenhang mit nichtselbständiger Tätigkeit der innerstaatliche Progressionsvorbehalt iVm dem DBA Schweiz anzuwenden ist. Das Erkenntnis zeigt, dass es auch innerhalb der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit zu einem Methodenwechsel kommen kann.
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige hatte in den Streitjahren 2016 bis 2019 einen Wohnsitz in Österreich. Er erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Pilot in der Schweiz und steuerpflichtige Einkünfte in Österreich. Die Schweizer Einkünfte wurden in den Einkommensteuererklärungen in Österreich nicht als progressionserhöhend erklärt.
Die Betriebsprüfung unterzog die Schweizer Einkünfte dem Progressionsvorbehalt, wogegen der Steuerpflichtige, neben anderen Punkten, Beschwerde erhob.
Erkenntnis des BFG
Während des Verfahrens erging das in der Literatur viel beachtete Erkenntnis des VwGH (, Ra 2021/13/0067), wonach bei unbeschränkter Steuerpflicht in Österreich der Progressionsvorbehalt unabhängig von der Ansässigkeit angewendet werden kann, sofern ein DBA dies nicht verbietet und eine Schrankenwirkung entfalten würde. Der Methodenartikel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bezieht s...