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PV-Info 10, Oktober 2025, Seite 19

Wiedereingliederungsgeld und Krankengeld: Berücksichtigung von Sonderzahlungen

Andreas Gerhartl

Bei der Bemessung des Wiedereingliederungsteilzeitgeldes ist der Sonderzahlungszuschlag grundsätzlich zu berücksichtigen. Dies bewirkt mittelbar auch eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage des Krankengeldes. Kommt dem Arbeitnehmer während des Krankengeldbezugs aber ein ungeschmälerter Anspruch auf Sonderzahlungen zu, ist die Bemessungsgrundlage für das Krankengeld aber nicht nochmals um den pauschalen Sonderzahlungszuschlag zu erhöhen ().

Sachverhalt

Der klagende Arbeitnehmer ist seit durchgehend beim selben Arbeitgeber beschäftigt. Er war vom bis arbeitsunfähig und bezog dafür zuletzt vom bis Krankengeld. Er vereinbarte am mit seinem Arbeitgeber eine von der beklagten ÖGK bewilligte Wiedereingliederungsteilzeit bei einer vorherigen Normalarbeitszeit von 37 Wochenstunden wie folgt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Zeitraum
Wochenstunden
-
20 Wochenstunden (Reduktion um 54,95 %)
-
25 Wochenstunden (Reduktion um 32,43 %)
-
27 Wochenstunden (Reduktion um 27,03 %)

S. 20 Sein monatliches Bruttogehalt im Juli 2022 betrug 3.987 €. Mit wurde das Gehalt kollektivvertraglich um 8,6 % auf 4.329,88 € (bei Vollzeitbeschäftigung) erhöht. Daraus folgt ein reduziertes Gehalt von 2.340,48 € für 20 Wochenst...

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