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Wiedereingliederungsgeld und Krankengeld: Berücksichtigung von Sonderzahlungen
Bei der Bemessung des Wiedereingliederungsteilzeitgeldes ist der Sonderzahlungszuschlag grundsätzlich zu berücksichtigen. Dies bewirkt mittelbar auch eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage des Krankengeldes. Kommt dem Arbeitnehmer während des Krankengeldbezugs aber ein ungeschmälerter Anspruch auf Sonderzahlungen zu, ist die Bemessungsgrundlage für das Krankengeld aber nicht nochmals um den pauschalen Sonderzahlungszuschlag zu erhöhen ().
Sachverhalt
Der klagende Arbeitnehmer ist seit durchgehend beim selben Arbeitgeber beschäftigt. Er war vom bis arbeitsunfähig und bezog dafür zuletzt vom bis Krankengeld. Er vereinbarte am mit seinem Arbeitgeber eine von der beklagten ÖGK bewilligte Wiedereingliederungsteilzeit bei einer vorherigen Normalarbeitszeit von 37 Wochenstunden wie folgt:
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Zeitraum | Wochenstunden |
- | 20 Wochenstunden (Reduktion um 54,95 %) |
- | 25 Wochenstunden (Reduktion um 32,43 %) |
- | 27 Wochenstunden (Reduktion um 27,03 %) |
S. 20 Sein monatliches Bruttogehalt im Juli 2022 betrug 3.987 €. Mit wurde das Gehalt kollektivvertraglich um 8,6 % auf 4.329,88 € (bei Vollzeitbeschäftigung) erhöht. Daraus folgt ein reduziertes Gehalt von 2.340,48 € für 20 Wochenst...