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ASoK 1, Jänner 2010, Seite 38

Richtlinie für Selbstberechnungsabgaben

BMF-010103/0138-VI/2009.

Das Finanzministerium hat in diesen Richtlinien insb. die Voraussetzungen für die Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben gem. § 201 BAO dargelegt. Die Ausführungen dieses Erlasses sind für den Lohnverrechner hinsichtlich des Dienstgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds und des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag relevant. Hinsichtlich der Kommunalsteuer gilt die Regelung des § 11 Abs. 3 KommStG.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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