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ASoK 1, Jänner 2010, Seite 36

Sozialversicherungsrechtliche Einstufung von Feldinterviewern

; Dienstgeber Service Line der OÖ GKK Nr. 11/2009.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat als Rechtsmittelinstanz zur Einstufung einer Auftragnehmerin, die an verschiedenen Orten Interviews für ein Marktforschungsunternehmen durchgeführt hat, Stellung genommen. Das Ministerium geht davon aus, dass die Feldinterviewerin bei Annahme eines Auftrags einer tageweisen Beschäftigung als Dienstnehmerin i. S. d. § 4 Abs. 2 ASVG nachgeht.

Entscheidungsrelevant war insb., dass durch Richtlinien und über das Sachliche hinausgehende Arbeitsanweisungen der Ablauf der vereinbarten Arbeit detailliert festgelegt war, dass es darüber hinaus Ansprechpersonen, Probeinterviews und teilweise Spezialschulungen gab und die Feldinterviewerin zwar einzelne Projekte annehmen S. 37 oder ablehnen, ansonsten aber nicht unternehmerisch disponieren konnte (kein Spielraum hinsichtlich der Honorierung, Spesen- und teilweise Kilometergeldvergütung). Außerdem wurde festgehalten, dass die im Rahmen von übernommenen Aufträgen vereinbarte Geheimhaltungspflicht und das Erfordernis von Schulungen keine Weitergabe eines Projekts an eine beliebige außenstehende Person erlaubten.

Diese Ent...

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