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Regelung der Kontrollgerätepflicht – Änderungen im AZG
Die im Plenum des Nationalrates am angenommene Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kraftfahrgesetz geändert werden (491 BlgNR 24. GP), hat im Wesentlichen folgende Hauptgesichtspunkte:
Angleichung der Ausnahmetatbestände hinsichtlich Kontrollgerätepflicht und EU-Lenkzeitenvorschriften in AZG und KFG
Die EU-Kontrollgeräte-Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und die EU-Lenkzeiten-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 enthalten einen identischen Katalog von Fahrzeuggruppen, die vom nationalen Gesetzgeber ausgenommen werden können. Bei den innerstaatlich geregelten Ausnahmetatbeständen besteht derzeit eine Diskrepanz zwischen dem Kraftfahrrecht und dem Arbeitsrecht. Bisher waren nur im KFG (§ 24 Abs. 2a i. d. g. F.) Ausnahmen von der Kontrollgerätepflicht vorgesehen; die EU-Lenkzeitenvorschriften gelten allerdings auch für diese Fahrzeuge. Kraftfahrrechtlich musste allerdings bei ausgenommenen Fahrzeuge mit einem Eigengewicht über 3.500 kg ein Fahrtschreiber eingebaut sein. Da es Fahrtschreiber im herkömmlichen Sinne nicht mehr gibt, führte das zum Ergebnis, dass auch in diese Fahrzeuge ein Kontrollgerät eingebaut wurde, welches nach den Vorschriften des AZG vorschrifts...