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EuGH: Vorbereitungsdienst für juristische Berufe
Der EuGH hat die in Deutschland geltenden Reglementierungen für den Zugang zu juristischen Berufen im Lichte der europarechtlichen Freizügigkeitsregelungen geprüft. Der Zugang zum Vorbereitungsdienst für die juristischen Berufe eines Mitgliedstaats darf nach Ansicht der Luxemburger Richter an umfangreiche und vertiefte Kenntnisse des innerstaatlichen Rechts geknüpft werden. Das Gemeinschaftsrecht verlange zwar, dass die Qualifikationen und die Erfahrung eines Bewerbers, der sein juristisches Diplom in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat, in vollem Umfang berücksichtigt werden, es gebiete jedoch nicht, das Niveau der verlangten Kenntnisse des innerstaatlichen Rechts für einen solchen Bewerber zu senken. Auch wenn das Gemeinschaftsrecht als solches keine Senkung dieses Niveaus gebiete, hindere es die Mitgliedstaaten nicht daran, die Anforderungen an die verlangte Qualifikation zu lockern. Darüber hinaus dürfe die Möglichkeit einer teilweisen Anerkennung der Kenntnisse und Qualifikationen, die der Bewerber bereits erworben hat, in der Praxis nicht lediglich fiktiv bleiben. Dies scheine in Deutschland auf den ersten Blick nicht der Fall zu sein, was zu überprüfen jedoch Sache des ...