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Altersdiskriminierung durch Vordienstzeitenanrechnung
Gemeinschaftsrechtwidrigkeit im VBG
Zunehmend werden arbeitsrechtliche Ansprüche mit dem Vorliegen einer Diskriminierung begründet. Es verwundert daher nicht, dass auch die Frage, ob der im VBG vorgesehene Ausschluss von vor Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Vordienstzeiten eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellt, releviert wurde und vor dem EuGH gelandet ist. Obwohl der EuGH meinte, dass eine derartige Regelung prinzipiell sachlich gerechtfertigt werden kann, erachtete er die Bestimmung im Ergebnis als mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar.
Sachverhalt und Rechtsfrage
Der 1986 geborene Herr Hütter absolvierte gemeinsam mit einer Kollegin vom bis zum eine Lehre als Chemielabortechniker bei der Technischen Universität (TU) Graz. Nach Beendigung der Lehre wurden Herr Hütter und seine Kollegin für drei Monate (Behaltefrist) bei der TU Graz weiterbeschäftigt. Da die Kollegin 22 Monate älter war als Herr Hütter, wurde sie nach den Bestimmungen des VBG höher eingestuft, woraus sich ein um 23,20 Euro höheres Monatsgehalt ergab. Dieser Unterschied beruht darauf, dass die nach der Volljährigkeit zurückgelegte Lehrzeit bei Herrn Hütter ca. 6,5 Monate, bei seiner Kollegin dagegen 28,5 Monate betrug. Herr Hütter klag...