Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Europäische Arbeitszeitregelung für Lenker im Kraftverkehr
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 regelt die Arbeitszeit von Lenkern, die auf bestimmten Kraftfahrzeugen im innergemeinschaftlichen Güter- oder Personenverkehr eingesetzt werden. Durch die Verordnung werden die Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen (Lenkpausen) und die Ruhezeiten für Lenker festgelegt. Zur Anwendung in der betrieblichen Praxis werden im Folgenden die wichtigsten Vorschriften näher erläutert.
Allgemeines
Durch die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 werden Vorschriften zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen (Lenkpausen) und Ruhezeiten (tägliche und wöchentliche) für Kraftfahrer im Straßengüter- und Personenverkehr festgelegt, um die Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrsträgern, insb. im Straßenverkehrsgewerbe, anzugleichen und die Arbeitsbedingungen sowie die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern. Ziel dieser Verordnung ist es ferner, zu einer besseren Kontrolle und Durchsetzung durch die Mitgliedsstaaten sowie zu einer besseren Arbeitspraxis innerhalb des Straßenverkehrsgewerbes beizutragen.
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist am in Kraft getreten und hob die Vorgängerverordnung (EWG) Nr. 3820/85 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenv...