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ASoK 1, Jänner 2010, Seite 10

Kündigung wegen langer Krankenstände

Eine Kündigung, die mit häufigen bzw. langen Krankenständen begründet wird, ist nicht diskriminierend

Dr. Thomas Rauch

Nach § 7f Abs. 1 BEinstG kann eine Kündigung oder Entlassung angefochten werden, wenn sie wegen einer Behinderung erfolgt ist. Wird einem Arbeitgeber vorgehalten, dass er eine Kündigung wegen einer Behinderung ausgesprochen hat, so kann er sich auf lange Krankenstände als sachlichen Kündigungsgrund berufen. Diese beruhen aber oftmals auf einer Behinderung. Ein Widerspruch liegt hier aber nur scheinbar vor, weil die Kündigung wegen einer Behinderung eben nur aufgrund der Behinderung erfolgt und nicht aufgrund eines bereits eingetretenen dauernden Krankenstands oder einer erheblichen Anzahl bereits angefallener einzelner Krankenstände. Im Folgenden soll diese Problematik näher dargestellt werden.

Behinderung nach § 3 BEinstG

Der Diskriminierungsschutz für Behinderte nach § 7f Abs. 1 BEinstG bezieht sich nicht nur auf begünstigte Behinderte nach § 2 BEinstG (die einen besonderen Kündigungsschutz nach § 8 BEinstG genießen), sondern geht von einem weiter definierten Begriff der Behinderung aus (§ 3 BEinstG). Eine Behinderung ist demnach die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Arbeitsleben zu erschweren. Als nicht nur vo...

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