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ASoK 12, Dezember 2009, Seite 475

Dienstfreistellung und Urlaubsverbrauch

1. Das Verhalten eines Arbeitnehmers, über mehrere Jahre hinweg trotz Dienstfreistellung keinen Urlaub zu konsumieren, um nunmehr die Urlaubsersatzleistung dafür in Anspruch zu nehmen, kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des anderen ein ganz krasses Missverhältnis besteht.

2. Als maßgebliche Parameter dafür sind die Dauer der Kündigungsfrist, die Anzahl der Urlaubstage, das Verhalten des Arbeitnehmers in der Kündigungsfrist sowie die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers und die Erfordernisse des Betriebes hervorzuheben. Die Jahreszeit allein reicht nicht aus, um einen Missbrauchsfall anzunehmen.

3. Für die Bewertung der gegenläufigen Interessen aus dem UrlG ergibt sich, dass neben der Grundwertung in dessen § 4 Abs. 1 auch Dienstfreistellungen, insb. unwiderrufliche und die Jahresfrist überschreitende, zu berücksichtigen sind, soweit nicht etwa persönliche oder familiäre Hinderungsgründe, die sonst einen Urlaubsverbrauch gehindert hätten, einer Gestaltung der Zeit zu Erholungszwecken entgegenstehen.

4. Liegt eine fast viereinhalbjährige Dienstfreistellung vor, in der die Zwecke d...

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