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Übergangsversorgung und Korridorpension
Mazal, ecolex 2003, 579; ; , 9 ObA 40/07h; , 9 ObA 62/07v; , 9 ObA 52/07y; Resch, DRdA 2009, 332; ; A. Potz, RdW 2009, 483.
Vereinbarungen über eine betriebliche Übergangsversorgung (Vorruhestandsmodelle) werfen immer wieder Fragen hinsichtlich der Berücksichtigung von Änderungen im gesetzlichen Pensionsversicherungsrecht auf. Dabei ist bei der Auslegung einzelvertraglicher Übergangsversorgungsmodelle auf den übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien abzustellen, während sich die Auslegung der normativen Teile von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen an dem aus dem Vertragstext erkennbaren Willen der Normgeber zu orientieren hat. Im Hinblick auf Letztere hat der OGH festgehalten, dass die Bezugnahme auf das jeweilige gesetzliche (Früh-)Pensionsalter keinen unzulässigen dynamischen Verweis darstellt.
Besonders häufig stellt sich die Frage, wie die mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz 2004 eingeführte APG-Korridorpension, die die gleichen (sekundären) Anspruchsvoraussetzungen wie die auslaufende vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer aufweist, im Hinblick auf die im Übergangsrecht vorgesehene Deckelung...